- Die Einzelhaltung und Anbinde Haltung ist verboten.
- Jeder Esel ist bis spätestens 1 Monat nach Aufnahme der Haltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat) zu melden.
- Die Verwendung von Tieren bei Tierausstellungen, -schauen, -märkten und -börsen bedarf einer behördlichen Bewilligung.
- Für jeden Esel, der älter als 6 Monate ist, bzw. bei Fohlen spätestens jedoch bis 31.12. des Geburtsjahres, muss ein Equidenpass vorhanden sein.
- Die Implantation eines Transponders gemäß Art. 11Artikel 11, der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 darf nur durch einen in Österreich zur Berufsausübung berechtigten Tierarzt, parenteral unter aseptischen Bedingungen zwischen Genick und Widerrist in der Mitte der linken Halsseite im Bereich des Nackenbandes, erfolgen.
- Das Formular ist entweder beim Bundesfachverband für Reiten und Fahren oder beim jeweiligen Pferdezuchtverband anzufordern.
- Im Falle des Ablebens eines Equiden ist der Besitzer verpflichtet, den Pferdepass innerhalb von 7 Tagen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zum ungültig Stellen vorzulegen. In der Praxis holt die Tierkörperverwertung den Kadaver ab und erstattet der zuständigen Landesregierungsbehörde darüber Bericht.
- Diese Behörde übermittelt dann die Liste der Besitzer der verstorbenen Equiden an die Bezirksverwaltungsbehörden, die dann aktiv den Pass einfordern, wenn er noch nicht vorgelegt wurde.
- Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Mikrochip.
- Wer mit einem Esel unterwegs ist, bei Wanderungen über drei Stunden, muss einen Equidenpass mitführen und wenn mit der Kutsche eine Ausfahrt gemacht wird, oder der Esel transportiert wird,muß noch zusätzlich ein Sachkundenachweis mitgenommen werden.
- Für das IGH Verbringen der Esel zu nicht kommerziellem Zweck benötiget man den Equidenpass und ein vom Amtstierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis.
- Die Verbringung der Tiere fällt zudem auch nicht unter das Tiertransportgesetz Straße, da es sich um ein Verbringen von lebenden Tieren ohne kommerziellen Zweck handelt.
Seit September 2009 gibt es in Österreich ein neues Tierschutzgesetz mit den dazugehörigen Tierhaltungsverordnungen.
Hier die Link dazu: